Balkonkraftwerke
PV-Komponenten unterliegen dem Nullsteuersatz, wenn sie gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 UStG auf oder in der Nähe von (Privat-)Wohnungen, öffentlichen und anderen, dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten oder genutzten Gebäuden installiert werden.
https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__12.html
Mit dem Kauf der umsatzsteuerfreien PV-Komponenten bestätigen Sie alle Voraussetzungen zu erfüllen.
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